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MA Lighting International GmbH

An der Talle 24-28
33102 Paderborn
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AGB

MA Lighting Technology GmbH

Dachdeckerstraße 16
D – 97297 Waldbüttelbrunn, Deutschland

Tel.: +49 9 31 49 79 40
Fax: +49 9 31 49 79 42 80
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Geschäftsführer: Gerhard Krude,
Alexander Schneider
AG Würzburg HRB Nr. 4381
VAT Nr. DE 134 175 951
WEEE-Reg. Nr. DE 14150988

MA Lighting International GmbH

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Geschäftsführer: Stephan Saremba
AG Paderborn HRB Nr. 3891
VAT Nr. DE 813 253 386

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den kaufmännischen Verkehr der 

MA Lighting International GmbH, An der Talle 24 -28, 33102 Paderborn


1. Geltungsbereich

Für sämtliche mit uns bestehenden und zukünftigen Geschäftsbeziehungen gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“). Hiervon betroffen sind auch diejenigen Geschäftsbeziehungen, die im Rahmen des Fernabsatzes/E-Commerce initiiert und abgewickelt werden.

Vorliegende AGB treten mit ihrem Erscheinen am 15. Januar 2019 in Kraft und gelten – auch wenn im Einzelfall nicht darauf Bezug genommen ist – für alle Geschäftsbeziehungen; es sei denn, dass hiervon abweichende Bedingungen schriftlich vereinbart worden sind. Von den vorliegenden AGB abweichende, ergänzende oder sogar entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil.

Vor dem 15. Januar 2019 geltende bzw. veröffentlichte AGB verlieren mit Geltung vorliegender AGB ihre Gültigkeit.

Wir sind ausschließlich im gewerblichen Bereich tätig. Kunden sind daher ausschließlich Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB. Alle Angebote, auch die des Online-Shops, sind daher nicht an Endverbraucher gerichtet.

Für zukünftige Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt, gelten vorliegende AGB für jede einzelne Bestellung auch dann, wenn die AGB nicht jeder einzelnen Auftragsbestätigung beigefügt sind oder auf sie Bezug genommen wurde.


2. Zustandekommen des Vertrages

Vertragsgegenstand ist die Lieferung von Ware/Erbringung von Dienstleistungen aus dem Bereich Licht- u. Veranstaltungstechnik. Unsere Waren und Dienstleistungen sind dem gewerblichen Kunden/Handel vorbehalten. Wir wollen daher nur mit diesem in Geschäftsbeziehung treten. Mit seiner Bestellung bestätigt der Kunde daher zugleich, dass er die Ware/Dienstleistung überwiegend zur gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit verwendet und ihm daher ein Widerrufsrecht nach Fernabsatzrecht nicht zusteht.

Alle Erklärungen, die Abschluss, Änderung oder Beendigung einer Geschäftsbeziehung betreffen, bedürfen der Schriftform.

Unsere Angebote haben eine Gültigkeitsdauer von 28 Tagen, danach verfallen diese.

Bestellungen des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher Erklärung als angenommen. Das Schweigen auf eine Bestellung des Kunden stellt keine Annahme dar.

Der Kunde kann – auch die im Online-Shop angebotenen Produkte – schriftlich, per E-Mail, telefonisch oder online bestellen. Mit der Bestellung gibt der Kunde ein Angebot ab, welches durch uns angenommen werden kann. Erst mit Annahme des Angebotes durch uns ist ein Vertragsverhältnis zustande gekommen.


3. Überlassene Materialien/Unterlagen

Wir behalten uns an allen in Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung dem Kunden überlassenen Materialien/Unterlagen Eigentums- und Urheberrechte vor.


4. Preise und Zahlungsbedingungen

Die ausgewiesenen Preise sind Netto-Preise und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer ab Werk Paderborn. Unser Angebot ist freibleibend. Preisänderungen behalten wir uns vor.

Die Zahlung ist ausschließlich auf das von uns benannte Konto zu bewirken. Der Abzug von Skonto ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zulässig.

Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wird, ist der Preis nach Rechnungstellung sofort ohne Abzug fällig. Zahlungen werden ausschließlich per Vorkasse, Barzahlung oder Bank Überweisung entgegengenommen. Abweichende Zahlungsbedingungen (z.B. durch Scheck) bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

Verzugszinsen werden in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. und eine Kostenpauschale in Höhe von 40,00 € berechnet. Die Belastung mit einem höheren Zinssatz bleibt vorbehalten.

Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die drei Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

Bei Zahlungsunvermögen oder Zahlungsverzug werden unsere sämtlichen Forderungen inklusive derer, für die wir dem Kunden Zahlungsziele eingeräumt haben, zur sofortigen Zahlung fällig. Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in oben genannter Höhe zu fordern, mindestens jedoch die gesetzlichen Verzugszinsen. Dem Kunden ist der Nachweis eines niedrigeren Zinsschadens vorbehalten.

Zahlungen des Kunden werden nach unserer Wahl nach § 367 BGB zunächst auf sämtliche Kosten, sodann auf sämtliche Zinsansprüche aus der laufenden Geschäftsbeziehung, und anschließend, ebenfalls nach unserer Wahl, auf die jeweils älteste Kaufpreisforderung angerechnet.


5. Zurückbehaltungsrecht

Der Kunde darf nur mit Gegenansprüchen gegen uns aufrechnen oder Zahlungen wegen solcher Gegenansprüche gegen uns zurückhalten, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.


6. Lieferzeit

Die Lieferzeit wird dem Kunden per Auftragsbestätigung mitgeteilt. Verzögerungen der Lieferzeit werden dem Kunden unmittelbar nach Bekanntwerden unter Angabe der neuen Lieferzeit mitgeteilt.

Wird die Lieferung infolge eines Umstandes, den wir nicht zu vertreten haben, ganz oder teilweise unmöglich, so werden wir von jeglicher Lieferverpflichtung frei. Schadenersatzansprüche oder andere Gewährleistungsansprüche stehen dem Kunden in diesem Falle nicht zu.

Jede Teillieferung gilt als selbstständiges Geschäft.

Die Lieferzeit wird erst durch die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden in Gang gesetzt. Wir behalten uns die Einrede des nicht erfüllten Vertrages vor.

Sollte der Kunde in Annahmeverzug geraten oder schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten verletzen, so sind wir berechtigt, den uns hieraus entstandenen Schaden, inklusive etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt vorbehalten. Bei Vorliegen obiger Voraussetzungen geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.


7. Gefahrübergang bei Versendung

Soweit die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt wird, so geht mit der Versendung an den Kunden, spätestens mit Verlassen des Lagers die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über, unabhängig davon, wer Träger der Frachtkosten ist oder ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt. Der Kunde hat daher sicherzustellen, dass die Ware ausreichend versichert ist.

 
8. Gewährleistung, Mängelrügen und Haftung

Der Kunde ist verpflichtet, seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB nachzukommen. Mängel der Ware sind uns daher unverzüglich anzuzeigen. Offensichtlich erkennbar beschädigte Ware ist gegenüber dem Transportunternehmen zu reklamieren. Im Falle des Unterbleibens fristgerechter Mängelrügen können aus derartigen Mängeln keine Ansprüche gegen uns geltend gemacht werden.

Mängelansprüche verjähren bei neu hergestellter Ware in 24 Monaten nach Anlieferung der Ware beim Kunden. Für Schadenersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

Im Falle einer Mängelrüge sind wir zur Besichtigung und Prüfung der beanstandeten Ware in unverändertem Zustand berechtigt. Nur mit unserer vorherigen Zustimmung darf die beanstandete Ware zurückgesandt oder anderweitig verwendet werden.

Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei einer nur unerheblichen Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei einer nur unerheblichen Beeinträchtigung der Gebräuchlichkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten oder aufgrund besonderer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder Dritten unsachgemäße Instandsetzungsarbeiten oder Veränderungen an der Ware vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Gewährleistungsansprüche.

Unwesentliche oder handelsübliche Abweichungen der Ware stellen keinen Mangel dar. Soweit Teile der Lieferung Mängel aufweisen, berechtigt dieses nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, sofern die Gebräuchlichkeit der gesamten Lieferung nicht in unzumutbarer Weise eingeschränkt ist.

Weist die Ware einen Mangel auf, der bereits im Zeitpunkt des Gefahrüberganges vorlag und ist der Kunde seiner Rügepflicht nachgekommen, so sind wir berechtigt, zunächst Nacherfüllung zu leisten und zwar nach unserer Wahl durch Nachbesserung/Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung von mangelfreier Ware gegen Herausgabe der beanstandeten Ware. Bei Mengenfehlern erfolgt Nachlieferung. Uns ist stets die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der Nacherfüllung einzuräumen. Soweit alle zumutbaren Versuche zur Mängelbeseitigung bzw. Ersatzlieferungen fehlschlagen oder diese innerhalb einer angemessenen Frist nicht möglich sind oder eine vom Kunden gesetzte, angemessene Nachfrist verstreicht, ohne dass der Mangel behoben werden konnte, so kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder Minderung (Preisherabsetzung) verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche bestehen uns gegenüber nicht.

Ansprüche des Kunden wegen der zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als den Sitz des Kunden verbracht worden ist; es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns kommen nur dann in Betracht, soweit der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche hinausgehenden Abreden getroffen hat. Hinsichtlich des Umfangs des Rückgriffsanspruches gilt das zuvor Gesagte entsprechend.

Aus Herstellergarantie der gelieferten Ware können uns gegenüber keine Ansprüche hergeleitet werden.

Wir haften ausschließlich bei einer schuldhaften Verletzung solcher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst möglich macht und auf deren Einhaltung regelmäßig vertraut werden darf. Die Haftung ist ihrer Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Von einem Haftungsausschluss sind auch mögliche Ansprüche gegen Mitarbeiter, gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen umfasst. Eine Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Ebenso unberührt bleibt eine Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen.

Wir haften entsprechend der Rechtslage bei Software oder anderen digitalen Produkten mit zeitlich unbefristetem Nutzungsrecht auch beim Vertrieb von Software und anderen digitalen Produkten mit zeitlich beschränkten Nutzugsrechten nicht für Schäden, die vom Hersteller oder dessen Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht wurden; der Hersteller ist kein Erfüllungsgehilfe von uns. Software und andere digitale Produkte werden gemäß den Lizenzbestimmungen der Lieferanten bereitgestellt, deren Einhaltung der Kunde zusichert.


9. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Verbindlichkeiten aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns hierauf nicht ausdrücklich berufen. Wir sind berechtigt, vom Kunden die Herausgabe der Ware bei vertragswidrigem Verhalten herauszuverlangen.

Der Kunde ist bis auf Widerruf berechtigt, die in unserem Eigentum stehende Ware im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebes weiter zu veräußern und die Kaufpreisforderung einzuziehen. Die Forderungen gegen den Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt im Voraus an uns in Höhe des Rechnungswertes (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Wir nehmen die Abtretung schon jetzt an. Die Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden die Forderung so lange nicht einziehen, als dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

Zu weiteren Verfügungen über die Vorbehaltsware, so zum Beispiel Sicherungsübereignung, Verpfändung oder Weiterveräußerung im Rahmen eines Sale-and-lease-back-Verfahrens, ist der Kunde nicht berechtigt.

An die Stelle der im Voraus abgetretenen Kaufpreisforderung tritt im Falle des bargeldlosen Zahlungsverkehrs der aus der Gutschrift entstehende Anspruch des Kunden gegenüber der ausführenden Bank einschließlich des Anspruchs aus dem Saldoanerkenntnis, die hiermit ebenfalls zur Sicherheit bereits jetzt im Voraus an uns abgetreten werden. Auf unser Verlangen hin hat der Kunde die Bankverbindung und die Höhe der Gutschriften bekanntzugeben. Der Kunde hat der Bank die Abtretung anzuzeigen. Der Kunde ermächtigt uns hiermit, die Abtretungsanzeige in seinem Namen selbst vorzunehmen und dementsprechende Auskunft über die Gutschriften selbst einzuholen. Von dieser Ermächtigung werden wir nur im Sicherungsfall Gebrauch machen.

Das Recht des Kunden zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware und Einziehung der abgetretenen Forderungen erlischt bei

  • Überschuldung und/oder
  • Zahlungsunfähigkeit und/oder
  • Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über dessen Vermögen,

es sei denn, der Kunde erbringt den unverzüglichen Nachweis, dass keine der oben genannten Bedingungen eingetreten ist.

Wir sind berechtigt, die von uns erteilte Weiterveräußerungs- und Einziehungsermächtigung zu widerrufen, wenn 

  • die Zahlung des Kunden rückbelastet oder ein Scheck nicht eingelöst wird und/oder
  • uns ein Leistungsverweigerungsrecht zustehen würde und/oder
  • der Käufer sich mit einer Zahlung im Zahlungsverzug befindet.

Sollte der Kunde die zum Widerruf berechtigenden Gründe innerhalb angemessener Frist beseitigen, so sind wir zur Rücknahme des Widerrufs oder Neuerteilung einer dementsprechenden Ermächtigung berechtigt.

Im Falle des Widerrufes ist der Kunde verpflichtet, die Vorbehaltsware an uns herauszugeben. Im Falle nicht unmittelbaren Besitzes wird die Übergabe durch Abtretung des Herausgabeanspruches gegen den jeweiligen Besitzer ersetzt. Der Käufer ist zur Bekanntgabe der dementsprechenden Anschriften der Besitzer verpflichtet.

Der Kunde ist nicht berechtigt, über die im Voraus an uns abgetretenen Forderungen zu verfügen. Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware und die abgetretenen Forderungen dürfen ohne unsere Zustimmung nicht an Dritte verpfändet oder zur Sicherheit übereignet bzw. abgetreten oder im Rahmen eines Sale-and-Lease-Back-Verfahrens veräußert werden.

Der Kunde hat einem Vollstreckungsorgan sowie dem Dritten unverzüglich die uns zustehenden Eigentums- und sonstigen Rechte in dem Fall anzuzeigen, dass Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in unser Vorbehaltseigentum oder in die uns im Voraus abgetretenen Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware bekannt werden. Auch wir sind dementsprechend unter Übersendung aller hierzu notwendigen Vollstreckungsunterlagen in Kenntnis zu setzen.

Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware stets pfleglich zu behandeln und in der notwendigen Höhe auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern und versichert zu halten. Auf unsere Anforderung hin hat er den Abschluss einer dementsprechenden Versicherung und die Prämienzahlungen durch Übersendung geeigneter Unterlagen nachzuweisen.

Entschädigungsansprüche, die dem Kunden wegen Untergangs, Beschädigung oder Verlustes der Vorbehaltsware gegen den Versicherer zustehen, tritt dieser bereits jetzt im Voraus an uns ab, wobei wir die Abtretung annehmen. Der Kunde zeigt die Abtretung unverzüglich der Versicherung an.

Wartungs- und Inspektionsarbeiten führt der Kunde stets rechtzeitig und auf eigene Kosten durch.

Eine Bearbeitung, Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. In diesem Falle setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Vorbehaltsware an der ungebildeten Sache fort. Sofern die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Ware zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Selbiges gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Ware des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen dem Kunden tritt dieser auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung schon jetzt an.

Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als zwanzig Prozent übersteigt.


10. Datenschutz

Bei uns werden in Anwendung der Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) Daten unserer Geschäftspartner lediglich zur vertraglich vereinbarten Durchführung der Geschäftsbeziehung gespeichert. Die Daten werden daher nur dergestalt verarbeitet, als dieses notwendig ist.


11. Schlussbestimmungen

Auf diesen Vertrag und alle Rechtsbeziehungen der Parteien findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergeben sollte, ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Darüber hinaus sind wir jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen Gerichtsstand zu verklagen.

Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesen Geschäftsbedingungen schriftlich niedergelegt.

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden oder eine Regelungslücke enthalten, so verpflichten sich die Vertragsparteien, in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch eine angemessene Abrede zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.

 

Hier finden Sie unter "Dokumente" die PDF-Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
https://www.malighting.com/de/downloads/produkt/grandma3/